Veranstaltungsdetails

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eine private Möglichkeit, die Bestellung eines rechtlichen Betreuers/einer rechtlichen Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Mit dieser Vollmacht kann jeder Mensch eine Vertrauensperson beauftragen, für ihn laut privatrechtlichem Vertrag tätig zu werden. Steht keine Person des Vertrauens zur Verfügung, kann immerhin in gesunden Zeiten mit einer Betreuungsverfügung soweit Vorsorge getroffen werden, dass für den Ernstfall die gewünschte Person des rechtlichen Betreuers und Wünsche zur Ausgestaltung des Betreueramtes schriftlich festgehalten werden.

Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, ob und wie man später ärztlich behandelt werden möchte, wenn man sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Zur Umsetzung des Patientenwillens sind besonders der behandelnde Arzt und der Betreuer oder Bevollmächtigte gefragt.

Der Vortrag gibt eine Einführung in das Gesetz und die daraus resultierenden Fragen rund um die Erstellung einer Patientenverfügung und stellt die Inhalte und Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung vor.

Die Veranstaltung findet mit freundliche Unterstützung des Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn und Region e.V. und in Kooperation mit dem Quartiersmanagement Lannesdorf/Mehlem statt.

Veranstaltungsort

Haus der Frauenhilfe
Ellesdorfer Str. 52
53179 Bonn

Anmeldung

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Information
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Termin(e)


18.03.2025, 17:00-18:30 Uhr
Preis
Teilnahme ist kostenlos
Anmeldeschluss
11.03.2025

Kursnummer
21/25

Kursleitung
Frauke Lümkemann (Rechtliche Betreuerin, Betreuungsverein Diakonisches Werk Bonn)

Veranstalter

Evangelisches Bildungszentrum im Rheinland
Ellesdorfer Straße 50
53179 Bonn