Veranstaltungsdetails

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Leider fällt der Vortrag aufgrund von Erkrankung der Referentin aus. Sobald ein neuer Termin feststeht, finden Sie diesen auf unserer Homepage. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Vorsorgevollmacht ist eine private Möglichkeit, die Bestellung eines rechtlichen Betreuers/einer rechtlichen Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Mit dieser Vollmacht kann jeder Mensch eine Vertrauensperson beauftragen, für ihn laut privatrechtlichem Vertrag tätig zu werden. Steht keine Person des Vertrauens zur Verfügung, kann immerhin in gesunden Zeiten mit einer Betreuungsverfügung soweit Vorsorge getroffen werden, dass für den Ernstfall die gewünschte Person des rechtlichen Betreuers und Wünsche zur Ausgestaltung des Betreueramtes schriftlich festgehalten werden.

Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, ob und wie man später ärztlich behandelt werden möchte, wenn man sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Zur Umsetzung des Patientenwillens sind besonders der behandelnde Arzt und der Betreuer oder Bevollmächtigte gefragt.

Der Vortrag gibt eine Einführung in das Gesetz und die daraus resultierenden Fragen rund um die Erstellung einer Patientenverfügung und stellt die Inhalte und Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung vor.

Die Veranstaltung findet mit freundliche Unterstützung des Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn und Region e.V. und in Kooperation mit dem Quartiersmanagement Lannesdorf/Mehlem statt.

Veranstaltungsort

Weiterbildung Ev. Frauenhilfe
Ellesdorfer Str. 52
53179 Bonn

Termin(e)


07.05.2024, 17:00-18:30 Uhr
Preis
Teilnahme ist kostenlos
Anmeldeschluss
30.04.2024

Kursnummer
71/24

Kursleitung
Frauke Lümkemann (Betreuungsverein Diakonisches Werk Bonn)

Veranstalter

Weiterbildungseinrichtung der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland e.V.
Ellesdorfer Straße 50
53179 Bonn